AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

EVS Tiefbau GmbH
Loebstraße 15, 54292 Trier
Telefon: +49 176 802 56 229
E-Mail: info@evs-tiefbau.de
Website: www.evs-tiefbau.de


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der EVS Tiefbau GmbH, insbesondere für Tiefbauarbeiten, Glasfaser- und Kabelverlegung, Hausanschlüsse (FTTH/FTTB), Straßen- und Oberflächenwiederherstellung sowie sonstige bautechnische Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese von der EVS Tiefbau GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist die EVS Tiefbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alalouch Mohamad, mit Sitz in Trier.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Privatkunden.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung der EVS Tiefbau GmbH zustande.
Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


4. Leistungsumfang und Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Änderungen, Zusatzleistungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die EVS Tiefbau GmbH ist berechtigt, gleichwertige technische Lösungen einzusetzen, sofern dadurch der Vertragszweck gewahrt bleibt.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die EVS Tiefbau GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB für erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
Abschlagsrechnungen sind sofort nach Zugang fällig.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen sowie etwaige Mahnkosten.
Weitere Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.


6. Ausführungsfristen und Verzögerungen

Die Ausführung erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen.
Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, extremer Witterung, Materialengpässen, behördlichen Auflagen oder sonstigen, nicht von uns zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.


6a. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Pläne, Leitungsinformationen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie den Zugang zur Baustelle rechtzeitig bereitzustellen.

Die Bereitstellung von Baustrom, Wasser, Zufahrten, Freiflächen und sonstigen notwendigen Arbeitsbedingungen liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Unterbleiben diese Mitwirkungen oder sind sie unvollständig, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Verzögerungen und Mehraufwände.


6b. Dokumentation, Fotobeweise und Abnahme

Die EVS Tiefbau GmbH fertigt je nach Projekt eine technische Dokumentation, bestehend aus z. B. Fotodokumentation, Trassenverlauf, Messprotokollen oder Hausanschlussnachweisen.

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme unverzüglich durchzuführen.
Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.


7. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch ausschließlich für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

Eine Haftung besteht nicht, wenn Schäden entstehen durch:

  • fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Leitungspläne,

  • fehlende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers,

  • Leitungsverläufe, die durch Netzbetreiber falsch angegeben wurden,

  • höhere Gewalt oder Fremdeinwirkung.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall, ist ausgeschlossen.


8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.


9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen bleibt gelieferte Ware Eigentum der EVS Tiefbau GmbH.


10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO.
Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Website.


11. Verbraucherstreitbeilegung

Die EVS Tiefbau GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
OS-Plattform der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr


12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Trier.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01.09.2025
EVS Tiefbau GmbH
Loebstraße 15, 54292 Trier